Vergütungsmanagement, Entgelttransparenz

Die Entgelttransparenzrichtline der EU gilt bereits - auch wenn die Bundesregierung das entsprechende Gesetz noch nicht auf der Agenda hat. Was bedeutet das in der Praxis?

Das bisherige geltende Entgelttransparenzgesetz ermöglich bereits heute, Arbeitnehmern die Offenlegung der Vergütung von Kollegen auf demselben Stellenprofil einzufordern.

Die gesetzliche Regelung der EU-Richtlinie selbst erfordert erhebliche Berichtspflichten.

Unternehmen ab 200 Mitarbeitern ist geraten, schon jetzt ein transparentes Vergütungssystem zu etablieren. Dies ist keine Aufgabe, die HR mal eben so nebenher bewerkstelligen kann. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, innerhalb des Unternehmens eine Stellenarchitektur zu etablieren, auf deren Basis sodann Stellenbewertungen vorgenommen werden können, aus denen ein Ist-Bild der Gehaltsbänder abzuleiten ist.

Der Prozess ist insgesamt hochkomplex und Bedarf der Unterstützung von qualifizierten Experten. Ich selbst bin nach Praxiserfahrung der Implementation von Mittelstand bis Konzern inzwischen auch akkreditierte Beraterin in diesem Kontext.